Damit Sie zu Ihrem Recht kommen

Ein Kunde macht Gewährleistungsansprüche geltend – zu Recht? Ihre neue Werbeidee für Ihren Betrieb könnte ein echter Knüller werden – aber was meint das Wettbewerbsrecht dazu? Sind Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen juristisch einwandfrei formuliert?

Auf alle drei Fragen lautet die Antwort: Wenden Sie sich einfach an die Rechtsanwälte der Kreishandwerkerschaft Niederrhein. Denn als Innungsmitglied können Sie in juristischen Fragen rund um Ihren Betrieb jederzeit auf unseren kompetenten und fundierten Rat zurückgreifen – ohne zusätzliche Kosten. Unser Honorar ist mit Ihrem Mitgliedsbeitrag abgegolten.

Egal, ob es um das Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht, um das Urheber- oder Markenrecht, das Werkvertrags-, Kaufvertrags- oder VOB-Recht geht: Die Rechtsanwälte der Kreishandwerkerschaft Niederrhein sind Spezialisten auf allen Rechtsgebieten, die mit Ihrer Tätigkeit als Handwerksunternehmer zusammenhängen.

Ihre Innung für Informationstechnik Niederrhein und die Kreishandwerkerschaft – wir sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

Rufen Sie uns an: 02151-97780